Befristete Senkung der Umsatzsteuer in Luxemburg

Um Abhilfe in Sachen Inflation zu schaffen, senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme ist auf das Jahr 2023 befristet.    

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 – und befristet bis 31. Dezember 2023 – gelten in Luxemburg folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Der Standard-Mehrwertsteuersatz sinkt von 17 Prozent auf 16 Prozent,
  • der mittlere Satz sinkt von 14 Prozent auf 13 Prozent und
  • der reduzierte Satz (insbesondere für Gas und Strom) sinkt von 8 Prozent auf 7 Prozent.

Der stark reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent wird nicht weiter reduziert.

Die Maßnahme dient der Abschwächung der gegenwärtigen Inflation.

Allerdings gibt es keine ausdrückliche Verpflichtung, die Reduzierung an Kunden weiterzugeben. Insbesondere wenn ein Bruttopreis vereinbart wurde, würde sich die Marge des Anbieters entsprechend erhöhen.

Besondere Probleme können sich in bestimmten internationalen Konstellationen ergeben. Auch Verträge, die über die Jahreswechsel 2022/23 und 2023/24 laufen, können unter Umständen komplizierte Rechtsfragen aufwerfen.

 Ein entsprechendes Dokument zur Mehrwertsteuerumstellung findet Sie hier: MwSt.-Sekung Luxemburg 16 % 

Das Erklärvideo zur Mehrwertsteuersenkung in Luxemburg in tophandwerk V 7.2  finden Sie hier:

https://vimeo.com/782888365/50a6661f31

 
Rechnungen noch in 2022 schreiben

Wenn Sie noch Rechnungen ins alte Jahr 2022 schreiben müssen mit 17 % beachten Sie bitte, dass hier zwingend das Datum der Leistungserbringung manuell abgeändert werden muss. Wie das gemacht wird sehen Sie in diesem Video:

 https://vimeo.com/786289699/37744c20df

 

 

 

 

 

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