Allgemeine Geschäftsbedingungen der Business Concept & Solutions S.A.

 

  1. Geltungsbereich

1.1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Warenlieferungen einschließlich Beratung, Schulung und Service. Zusätzlich – und im Zweifel vorrangig – gelten die dem jeweiligen Vertrag beigefügten speziellen Vertragsbedingungen. Die rechtsgeschäftliche Durchführung erfolgt durch die Business Concept & Solutions S.A., 50 Wäistrooss, L-5440 Remerschen.

1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Wir begrenzen unseren Kundenkreis ausschließlich auf Firmen und gewerbetreibende Unternehmen des privaten und/oder öffentlichen Rechts. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

1.3. Art und Bezeichnung der Gegenstände der Lieferungen und Leistungen sowie deren Menge ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung.

1.4. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.5. Die Software ist ablauffähig auf den von Business Concept & Solutions S.A. ausdrücklich benannten Geräten. Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Software bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Produktbeschreibung. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, wie z.B. über Kompatibilität mit Geräten bzw. Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und sind ausdrücklich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Unsere Angebote, Preislisten, Rundschreiben, Beschreibungen und technische Daten sind, insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen, freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen.

2.3. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Business Concept & Solutions S.A. kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden.

2.4. Verträge über Software beinhalten grundsätzlich nicht unsere Verpflichtung zur Installation und Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich in dem Vertrag vereinbart werden, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Die Installation der durch uns vertriebenen Software hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige Preisliste.

 

  1. Rücktritt

Business Concept & Solutions S.A kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

– der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder

– die Kreditwürdigkeit entfällt und der Kunde trotz Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist oder

– Business Concept & Solutions S.A. infolge einer von ihm nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl der Lieferant alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.

 

  1. Lieferungen und Leistungen

4.1. Konstruktions- oder Formänderungen der Liefergegenstände, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Liefergegenstände nicht erheblich geändert werden, und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

4.2. Business Concept & Solutions S.A behält sich ausdrücklich das Recht zu Teillieferungen und -leistungen und deren Inrechnungstellung vor, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten für den Kunden zumutbar ist.

4.4. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit Business Concept & Solutions S.A. sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt hat. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand kommt. Höhere Gewalt oder bei Business Concept & Solutions S.A oder dessen Vorlieferanten eintretende Betriebsstörungen infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, die Business Concept & Solutions S.A oder dessen Vorlieferanten ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Liefergegenstände zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Leistung zu erbringen, verändern die vereinbarten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Liefer- bzw. Leistungsstörungen.

Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag über den betreffenden Liefergegenstand bzw. die betreffende Leistung zurücktreten.

4.5. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

4.6. Der Kunde kann vier Wochen nach schuldhaftem Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist Business Concept & Solutions S.A schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern mit dem Hinweis, dass er die Übernahme des vom Verzug betroffenen Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt Business Concept & Solutions S.A in Verzug.

4.7. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei einfacher Fahrlässigkeit von Business Concept & Solutions S.A., wenn der Kunde Kaufmann ist, ausgeschlossen und beschränkt sich, wenn der Kunde nicht Kaufmann ist, auf höchstens 10 % des Preises bzw. der Vergütung des Liefer- bzw. Leistungsteils, der wegen des Verzugs nicht genutzt werden kann.

4.8. Die Vereinbarung über die Durchführung der Schulungsleistungen erfolgt unter der Bedingung, dass die von Business Concept & Solutions S.A benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungs-programm. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und –zeitraum können aus wichtigem Grund von Business Concept & Solutions S.A: geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann bis spätestens zwei Wochen vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er die Hälfte der vereinbarten Vergütung zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden von Business Concept & Solutions S.A. nach. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und erklärt der Kunde den Rücktritt nicht bis einen Tag vor Schulungsbeginn, hat er die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

4.9. Business Concept & Solutions S.A kann seine Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

 

  1. Softwareüberlassung

5.1. Business Concept & Solutions S.A. räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie Luxembourg in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen o. Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät o. auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung von Business Concept & Solutions S.A. und einer Ergänzung des Vertrages.

5.2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihm gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit derselben Lizenzdatei darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.

5.3. Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies in der Bestellung bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Kunde hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der Benutzer abhängige Netzwerklizenz entrichtet.

5.4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl von Business Concept & Solutions S.A. gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.

5.5. Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken.

5.6. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf von Business Concept & Solutions S.A. gelieferten Geräten vorinstalliert ist, ist Business Concept & Solutions S.A. bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. 5.6. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

5.7. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.

5.8. Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei Business Concept & Solutions S.A.

5.9. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, Namen bzw. Marken von Business Concept & Solutions S.A. zu gebrauchen.

5.10. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen von Business Concept & Solutions S.A., so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.

5.11. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Nr. 5, so kann Business Concept & Solutions S.A. das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

6.1. Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z.B. Kabelverlegung, Setzen von Steckdosen, lässt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen von Business Concept & Solutions S.A. durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich die Frist zur Lieferung bzw. Leistung gemäß der zwischen dem Kunden und Business Concept & Solutions S.A. neu zu treffenden Vereinbarung. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, bleiben die Rechte des Lieferanten gemäß Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt.

6.2. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben von Business Concept & Solutions S.A. bzw. Herstellers her.

6.3. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Beschreibung des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

6.4. Auf Anforderung von Business Concept & Solutions S.A. stellt der Kunde bei der Vertragserfüllung Lagerraum, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten trägt der Kunde.

6.5. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Der Kunde ermöglicht Business Concept & Solutions S.A. Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung (Teamviewer, Anydesk), soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6.6. Der Kunde wird zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

 

  1. Übergabe

7.1. Bleibt der Kunde mit der Annahme der Liefergegenstände bzw. der Leistung länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige von Business Concept & Solutions S.A. in Verzug, so kann Business Concept & Solutions S.A. dem Kunden eine Nachfrist von vierzehn Tagen zur Annahme des Liefergegenstandes bzw. der Leistung setzen.

7.2. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Business Concept & Solutions S.A. berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7.3. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag nicht imstande ist.

7.4. Verlangt Business Concept & Solutions S.A. Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Preises des Liefergegenstände bzw. der Leistung. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Lieferant einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

7.5. Business Concept & Solutions S.A. kann im Fall des Annahmeverzuges des Kunden Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, die er für die erfolglose Bereitstellungsanzeige sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Liefergegenstände machen musste.

 

  1. Gefahrübergang

8.1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Liefergegenstände an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Business Concept & Solutions S.A. noch andere Leistungen, z. B. Versendung und Installation, übernommen hat oder bei Rücksendung nach Mängelbeseitigung.

8.2. Auf Wunsch des Kunden werden auf seine Kosten die zu versendenden Liefergegenstände durch Business Concept & Solutions S.A. gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Transportschäden sind vom Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen.

8.3. Verzögert sich der Versand infolge vom Kunden zu vertretenden Umständen, so geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Kunden über. Business Concept & Solutions S.A. ist verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

9.1. Es gelten die Preise gemäß Vereinbarung im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung. Ist im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung kein Preis bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste von Business Concept & Solutions S.A.. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Sitz von Business Concept & Solutions S.A.. Zu den Preisen kommen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und anderweitige länderspezifische Abgaben bei Auslandslieferung sowie Verpackungs- und Transportkosten und Kosten der Transportversicherungen hinzu.

In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisung, Schulung und Reisekosten nebst Wegezeiten nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

9.2. Die Rechnungen von Business Concept & Solutions S.A. sind innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu zahlen.

Teilleistungen werden mit ihrer Ablieferung in Rechnung gestellt. Bei Mitnahmekäufen ist der Rechnungsbetrag sofort bar fällig.

Die Vergütung für Schulungsleistungen ist zu 50 % bei Anmeldung und zu 50 % bei Beginn der Schulungsleistung fällig.

9.3. Stimmt Business Concept & Solutions S.A. nach Zustandekommen des Liefervertrages der Übertragung dieses Vertrages vom Kunden auf ein Leasingunternehmen zu, so hat der Kunde für den Zeitraum der vorgesehenen Ablieferung des Liefergegenstandes bis zum Zustandekommen der Eintrittsvereinbarung zwischen Business Concept & Solutions S.A. und dem Leasingunternehmen Zinsen in entsprechender Anwendung von Nr. 9.6 zu leisten.

9.4. Alle Forderungen von Business Concept & Solutions S.A. werden sofort fällig, wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne Grund nicht eingehalten werden der von Business Concept & Solutions S.A. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. Die Bestimmung gemäß Nr. 3 bleibt unberührt.

9.6. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Business Concept & Solutions S.A. eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.

9.7. Der Kunde darf gegen Preis- bzw. Vergütungsforderungen von Business Concept & Solutions S.A. nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1. Business Concept & Solutions S.A. behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor..

10.2. Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

10.3. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt Business Concept & Solutions S.A. seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab.

Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt der Kunde Business Concept & Solutions S.A. mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Forderung ab, der dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.

10.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Business Concept & Solutions S.A. nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Business Concept & Solutions S.A. ist kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht Business Concept & Solutions S.A. dies ausdrücklich erklärt hat oder das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Business Concept & Solutions S.A. ist nach vorheriger Androhung berechtigt, den zurückgenommenen Liefergegenstand zu verwerten und sich aus dessen Erlös zu befriedigen.

10.5. Der Kunde wird im Eigentum von Business Concept & Solutions S.A. befindliche Liefergegenstände gegen Verlust und Zerstörung versichern.

10.6. Bei Lieferungen ins Ausland wird der Kunde dafür Sorge tragen, dass für Business Concept & Solutions S.A. ein dem verlängerten Eigentumsvorbehalt entsprechendes Sicherungsrecht eingeräumt wird.

 

  1. Gewährleistung

11.1. Im Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und Komplexität der Software können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen entspricht, es sei denn solche Gewährleistungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir machen insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.

11.2. Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Liefergegenstandes schriftlich angezeigt werden. Ist der Kunde Kaufmann, gilt die Bestimmung für Ansprüche wegen erkennbarer Mängel gleichfalls.

Gewährleistungsansprüche eines Kaufmannes wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird.

11.3. Ist der Liefergegenstand bzw. die Leistung mangelhaft, bessert Business Concept & Solutions S.A. nach seiner Wahl nach oder liefert Ersatz, es sei denn, Business Concept & Solutions S.A. hat in den produktspezifischen Bedingungen ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung. Ersetzte Liefergegenstände oder Teile gehen in das Eigentum von Business Concept & Solutions S.A. über.

11.4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde

– an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat bzw. hat durchführen lassen,

– während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers des Liefergegenstandes entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf diese Maßnahmen nicht zurückzuführen ist.

11.5. Business Concept & Solutions S.A. leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die insbesondere auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Nichtdurchführung notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsmaßnahmen zurückzuführen sind.

Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnung oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht worden sind.

11.6. Bei Fehlschlagen mehrfacher Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dies gilt auch, wenn Business Concept & Solutions S.A. zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit ist oder sich diese über angemessene Fristen hinaus aus von Business Concept & Solutions S.A. zu vertretenden Gründen verzögert.

11.7. Der Gewährleistungsanspruch verjährt in sechs Monaten von der Ablieferung des Liefergegenstandes an bzw. bei der Durchführung von Installationsarbeiten mit deren Abnahme.

11.8. Business Concept & Solutions S.A. hat die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

11.9. Ist ein Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

11.10. Für Schadensersatzansprüche gilt die Bestimmung unter Nr. 13.

 

  1. Haftung

12.1. Business Concept & Solutions S.A. haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei anfänglichem Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Wiederbeschaffung verlorener Daten haftet Business Concept & Solutions S.A. auch in diesen Fällen nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

12.2. Business Concept & Solutions S.A. haftet im Fall der Nichterfüllung, wenn er mit seinen Lieferungen oder Leistungen in Verzug geraten ist oder wenn seine Lieferungen bzw. Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen unmöglich geworden sind, auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach auf maximal 10 % der für die nicht erfüllten Lieferungen bzw. Leistungen vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.

12.3. Ist der Kunde Kaufmann,

– ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt;

– haftet Business Concept & Solutions S.A. nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese Nebenpflichten verletzt haben.

12.4. Im Übrigen ist die Haftung von Business Concept & Solutions S.A. ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen oder Daten.

 

  1. Ausfuhrgenehmigungen

Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-hows kann in- und ausländischen–insbesondere Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtung einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.

 

  1. Nebenabreden, Vertragsänderungen & -ergänzungen, Form

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

 

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

15.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Business Concept & Solutions S.A. zuständige Gericht, soweit der Kunde Vollkaufmann ist oder der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem luxemburger Recht. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

15.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

  1. Salvatorische Klausel

16.1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

16.2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

16.3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 17.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

17.1. Erfüllungsort ist L-5440 Remerschen.

17.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so sind die nach diesen Bedingungen einem Kaufmann gegenüber anzuwendende Bestimmungen gleichfalls anzuwenden.

17.3. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Business Concept & Solutions S.A. übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.

17.4. Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens Business Concept & Solutions S.A. unverzüglich anzuzeigen.

17.5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb von Luxemburg, aber innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer dem Lieferanten bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an Business Concept & Solutions S.A. zu erteilen.

17.6. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags und Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von Business Concept & Solutions S.A. gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere  zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei  die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.

 

II. Besondere Geschäftsbedingungen „blue:solution tophandwerk cloud“ als Softwarenutzungsvertrag (sog. Application Service Providing)

1. Grundsätzliches
”blue:solution tophandwerk cloud“ ist ein Service der blue:solution software GmbH, Albert-Einstein-Str. 12a, 48431 Rheine (nachfolgend: Provider). Es gelten zu-sätzlich die besonderen Geschäftsbedingungen des Providers, die wir Ihnen auf Anfrage zukommen lassen. Der den nachstehenden besonderen Bedingungen zugrundeliegende Softwarenutzungsvertrag kommt zwischen Ihnen als registriertem Kunden bzw. Nutzer und uns als Vertriebspartner von „blue:solution tophandwerk cloud“ zustande. Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu „blue:solution tophandwerk cloud“ und dessen Nutzung ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Geschäftsbedingungen des Providers, welche das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als registrierten Nutzer und uns als Vertriebspartner regeln. Mit Ihrer Bestellung erkennen Sie Kenntnis und Inhalt der nachstehenden be-sonderen Geschäftsbedingungen sowie der besonderen Geschäftsbedingungen des Providers ausdrücklich an.

2. Leistungen

2.1. Leistungsumfang

2.1.1. Der Provider stellt Ihnen die Software „blue:solution tophandwerk“ zum Zugriff über das Internet als sog. Application Service Providing („blue:solution tophandwerk cloud“) bereit.

2.1.2. Der genaue Funktions- und Leistungsumfang der Software richtet sich nach der Produktbeschreibung und der Benutzerdokumentation von „blue:solution tophandwerk“ sowie von „blue:solution tophandwerk cloud“, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.

2.1.3. Ein kostenfreier Beratungsdienst ist nicht Bestandteil der Leistung; der Kunde hat über einen Hotlinevertrag bei Fehlern und zur Bedienung der Software Auskünfte und Lösungshinweise einzuholen. Wir bieten hierzu nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste unterschiedliche Hotlinepakete an. Wir garantieren keine besonderen Reaktionszeiten oder Supportdienste.

2.1.4. Die Nutzung der Software setzt voraus, dass Sie die von uns freigegebenen Systemvoraussetzungen erfüllen, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.

2.1.5. Zur Nutzung von „blue:solution tophandwerk cloud“ ist eine Internetverbindung notwendig, durch die weitere Kosten entstehen.

2.1.6. Eine kostenfreie Datensicherung ist nicht Bestandteil der Leistung; der Kunde kann über einen Datensicherungsvertrag die regelmäßige Sicherung seiner in der Software erstellen Daten sicherstellen. Wir bieten hierzu nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste unterschiedliche Pakete an. Wir garantieren keine besonderen Reaktionszeiten oder Supportdienste.

2.2. Instandhaltung, Pflege

2.2.1. Wir verpflichten uns, für die Dauer dieses Vertrages die Software im Umfang und entsprechend den Möglichkeiten, die uns im Rahmen unseres Softwarepflegevertrags mit dem Hersteller möglich sind, instand zu halten, zu pflegen und Ihre Software durch entsprechende Service Packs und Updates des Herstellers zu aktualisieren.

2.2.2. Im Rahmen dieses Vertrages stellen wir Ihnen jeweils die neuste vom Hersteller freigegebene Version der Software zur Verfügung. Eventuell bei Ihnen vorhandene ältere Programmlizenzen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2.2.3. Zu den Leistungen dieses Vertrages gehören die kostenfreie Bereitstellung neuer Programmversionen, die kontinuierliche Anpassung an technische und organisatorische Rahmenbedingungen (Updates/Service-Packs) und die Bereitstellung der in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung aufgeführten Schnittstellen und Funktionen durch den Hersteller.

2.2.4. Im Rahmen der Produktweiterentwicklung können neue Programmfunktionen als Bestandteil dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden.

2.2.5. Ein Anspruch auf bestimmte Erweiterungen oder Ergänzungen der Pro-gramme besteht nicht.2.2.6. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen ist die vollständige Bezahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung.

2.3. Support, Dienstleistungen

2.3.1. Wir stehen Ihnen zu unseren Geschäftszeiten Montag – Freitag von 8 – 17 Uhr (ausgenommen an Feiertagen) für nachfolgend bezeichnete Support-Anfragen bezüglich Ihrer Software per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Diesbezüglich beantworten wir Ihnen gerne Fragen zu Systemvoraussetzungen, Einsatz, Ablauf und Dokumentation der Software. Wir sind stets bemüht auftretende Probleme schnellstmöglich zu beheben, schulden Ihnen insoweit jedoch keine konkrete Problemlösung oder Fehlerbehebung.

2.3.2. Die Fehlerbehandlung umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind. Wir übernehmen keine Haftung für die Behebung des Fehlers. Leistungen der Fehlerbehandlung können nach Wahl vom Softwarehersteller auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Absprache mit dem Kunden auch durch eine neue Version im Namen und auf Rechnung des Softwareherstellers erfolgen.

2.3.3. Bei schriftlichen Problemmeldungen hat der Kunde den Namen, die Telefondurchwahl sowie die E-Mail-Adresse des das Problem meldenden Mitarbeiters anzugeben.

2.3.4. Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Prob-lemen hat der Kunde die durch uns erteilten Hinweise zu befolgen. Gegebenenfalls hat der Kunde durch uns erstellte Checklisten zu verwenden.

2.3.5. Der Kunde muss seine Fehlermeldungen und Fragen nach besten Kräften präzisieren. Er hat hierfür auf kompetente Mitarbeiter zurückzugreifen.

2.3.6. Während erforderlicher Testläufe sind hierfür kompetente Mitarbeiter des Kunden persönlich anwesend, die bevollmächtigt sind, über Mängel, Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur zu urteilen und zu entscheiden.

2.3.7. Der Kunde gestattet uns den Fernzugriff auf den virtuellen Server und stellt hierfür erforderliche Verbindungen nach unseren Anweisungen auf eigene Kosten her.

2.3.8. Nicht von diesem Vertrag erfasst sind ferner Dienstleistungen wie Schulungen oder sonstige Einweisungen in die Anwendung der Software oder sonstige Leistungen wie die Prüfung/Einrichtung/ Installation von Fremdsoftware oder die Vornahme von Customizing-Leistungen. Solche Leistungen können gesondert mit uns vereinbart werden.

2.4. Leistungsunterbrechungen

2.4.1. Es ist möglich, dass es aufgrund unkalkulierbarer Umstände zu Ausfällen oder Wartungsarbeiten an den Systemen des Providers kommt, die zu einer Leistungsunterbrechung unsererseits führen. Dauert diese Unterbrechung nur unerheblich kurz an, sind wir ohne weiteres berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Ausfälle oder Wartungsarbeiten zu unterbrechen. Bei längeren Unterbrechungen haben Sie das Recht, die Vergütung zu mindern oder diesen Vertrag zu kündigen, wobei für die Angemessenheit auf den Wert der mangel-freien zur mangelhaften Leistung abzustellen ist.

2.4.2. Daneben behalten wir uns vor, Ihren Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn Sie oder ein Dritter, der Ihre Zugangsdaten oder Ihre Infrastruktur verwendet, die Software oder den hierfür eingerichteten virtuellen Server rechts- oder vertragswidrig nutzen und der Eintritt von nicht nur unerheblichen Schäden für uns oder Dritte droht. In diesem Fall bleiben Sie für die Dauer der Sperrung zur Zahlung der Vergütung in vollem Umfang verpflichtet.

2.5. Zurückbehaltungsrecht

Wir sind zur Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag erst nach Eingang der fälligen vertragsgegenständlichen Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum verpflichtet. Im Verzugsfalle behalten wir uns vor, unsere Leistungen für die Dauer des Verzugs zurückzubehalten und Ihren Zugang zur Software mit sofortiger Wirkung zu sperren.

3. Rechte

3.1. Nutzungsrechte
Wir räumen Ihnen gegen das in diesem Vertrag vereinbarte Entgelt das Nut–zungsrecht an der überlassenen Software für die jeweils vereinbarte Anzahl an Modulen, für die jeweils vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Nutzer, die Sie bei uns namentlich registriert haben (Named User) und für den jeweils vereinbarten Zeitraum ein. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben beim Urheber. Die Software kann nur während der Dauer einer gültigen Lizenz genutzt werden. Die Anwendungssoftware wird vom Provider an dem vereinbarten Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zu anderen Netzen) zur Nutzung bereitgestellt. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider und von uns nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen Ihrem IT-System und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt. Im Übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ergänzende Anwendung. Ohne unsere schriftliche Genehmigung sind Sie nicht berechtigt, über die obige Gestattung hinausgehend Kopien der Dokumentation, der Original-Soft–ware oder der Sicherungskopie anzufertigen; die Software oder Dokumentation zu vermieten oder sonst gewerblich zu nutzen, wenn dies nicht ausdrücklich gestattet ist, zu unterlizenzieren oder in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder an Dritte weiterzugeben; die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwen-den des Produktes in Teilen). Nach Ende der eingeräumten Nutzungsdauer darf die Software nicht länger betrieben werden. Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung.

3.2. Rechte Dritter

Es ist Ihnen untersagt, den für Sie eingerichteten Zugang zu anderen Zwecken als zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Sollten Sie unter Verstoß gegen dieses Verbot den virtuellen Server dennoch zu an-deren Zwecken nutzen und verletzen Sie dadurch unsere Rechte oder Rechte Dritter (z.B. durch Hochladen von Dateien oder sonstigen Inhalten, die gegen geltendes Recht verstoßen), stellen Sie uns hiermit, soweit wir aufgrund von Ihnen hochgeladener Dateien oder sonstiger Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, von sämtlichen Ansprüchen frei. Eine Verpflichtung unsererseits zur Nutzungssperrung von Inhalten im Rahmen der allgemeinen Gesetze bleibt hiervon unberührt. Diese Haftung kommt jedoch erst ab Kenntnisnahme einer konkreten Rechtsverletzung in Frage. Sollten uns rechtsverletzende Inhalte bekannt werden, werden wir diese unverzüglich entfernen.

4. Vergütung/Zahlungsmodalitäten

4.1. Vergütung

Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus unse-rer jeweils bei Vertragsschluss geltenden Preisliste.

4.2. Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung ist jeweils am Monatsersten fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sie sind verpflichtet, uns zu diesem Zweck bei Vertragsschluss ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen und dieses, sofern dies aus gesetzlichen Gründen erforderlich sein sollte, zu aktualisieren. Bei Nichteinzug oder Rücklastschrift wird neben den Kosten der gescheiterten Abbuchung ein Verzugszins in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unsererseits bleibt hiervon unberührt.

4.3. Vergütung von Dienstleistungen und sonstiger LeistungenDienstleistungen oder sonstige Leistungen, die nicht Gegenstand dieses Ver–trages sind, sind nicht in der vorgenannten Vergütung enthalten; sie können gesondert mit uns verhandelt und vereinbart werden.

5. Sorgfaltspflichten bezüglich der Zugangsdaten/Haftung/Gewährleistung

5.1. Sorgfaltspflichten bezüglich der Zugangsdaten

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Benutzername und Ihr Passwort nicht Dritten zugängig gemacht werden, insbesondere dürfen Sie diese Daten nicht weitergeben, schriftlich zusammen aufbewahren oder ein Passwort verwen-den, das Sie bereits für andere Dienste benutzen oder das einfach zu erraten, zu errechnen oder sonst einfach zu bestimmen ist.Zur Vorbeugung von Missbrauch, verpflichten Sie sich zudem, Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern und Ihnen bekannt gewordene, unbefugte Zugriffe auf Ihre Zugangsdaten uns unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Haftung
Wir haften unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch für leichte Fahrlässigkeit leitender Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie für jede Form der Unmöglichkeit wird maximal in Höhe des dreifachen Miet–preises (Jahresgebühr) gehaftet. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir – maximal auf die dreifache Höhe des Mietpreises (Jahresgebühr) beschränkt – auch, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit Sie ein Mitverschulden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten oder durch von Ihnen oder einem Dritten vorgenommene Änderungen an der Software oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung des Produktes trifft, haften wir nicht. Wir übernehmen keine Gewähr für die Auswahl und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software.

5.3. Gewährleistung

5.3.1. Wir leisten für die vertragsgegenständliche Überlassung der Software zur Nutzung über das Internet bzw. für die Application Service Providing Lösung Gewährleistung nach den Regeln des Mietrechts (Softwaremiete), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Im Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und Komplexität der Software können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen entspricht, es sei denn solche Gewährleistungen wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Wir machen insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen. Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde in der Nutzungsart Softwaremiete nur unter der Voraus–setzung geltend machen, dass er uns zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist. Im Übrigen ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Software vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.

5.3.2. Mängel werden innerhalb der Mängelgewährleistungsfrist behoben. Erst bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung haben Sie das Recht, die Vergütung zu mindern oder diesen Vertrag zu kündigen, wobei für die Angemes–senheit auf den Wert der mangelfreien zur mangelhaften Leistung abzustellen ist.

5.3.3. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Wir werden nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Be-hebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maß-nahmen ergreifen. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen.

6. Datenschutz/Auftragsdatenverarbeitung

Soweit Sie bei Nutzung der Software personenbezogene Daten an den virtuellen Server übermitteln, werden wir und der Provider diese in Ihrem Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten. Hierzu werden wir mit Ihnen eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz abschließen. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben Sie. Das gilt im Verhältnis zu uns auch dann, wenn Sie bei Nutzung der Software personenbezogene Daten Dritter an den virtuellen Server übermitteln. Sie sind dann insbesondere dafür verantwortlich, dass eine solche Übermittlung personenbezogener Daten Dritter im Einklang mit dem Datenschutzrecht steht.

7. Vertragsdauer

7.1. Laufzeit, Kündigung
Um die Software nutzen zu können, ist der Abschluss eines Softwarenutzungsvertrages notwendig. Dieser beinhaltet alle Updates der Software sowie eine aktuelle Cloudumgebung. Die Mindestlaufzeit sind 12 Monate. Dieser verlän-gert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Die Zahlung erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift. Die Anzahl der Arbeitsplätze in der Cloudumgebung entspricht der Anzahl der User, die parallel am System arbeiten können. Im Basismodul von blue:solution tophandwerk ist immer ein Arbeitsplatz enthalten. Die Basismodule unterscheiden sich neben der parallel zu nutzenden Anzahl der Arbeitsplätze, in der Hardwareausstattung und Performance der Cloud-umgebung. Eine Anpassung/Änderung der Hardware oder Performance kann monatlich erfolgen. Diese muss in schriftlicher Form angefragt bzw. beauftragt werden. Voraussetzung ist ein aktiver blue:solution tophandwerk cloud Nutzungsver–trag.

7.2. Vertragsdauer bei Bestellung mehrerer Module

Eine Aufstockung der Cloud-Benutzer oder zusätzliche Module bzw. Erweite-rungen sind jederzeit möglich, eine Reduzierung erst nach der Mindestlaufzeit.

7.3. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind von beiden Parteien die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, auch die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu entrichten, die bis zum Vertragsende oder darüber hinaus aufgrund der Nutzung des Dienstes entstehen.

7.4. Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn der andere Vertragsteil seine Vertragspflichten nicht unerheblich schuldhaft verletzt. Bei Verletzung einer Vertragspflicht setzen wir Ihnen grundsätzlich eine Abhilfefrist oder mahnen Sie ab, sofern damit ein Vertragsmissstand geeignet beseitigt werden kann. Ihr Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs entsprechend § 543 Abs.2 Nr.1 BGB ist jedoch ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist. Wir können das Vertragsverhältnis insbesondere ohne Abmahnung und/oder Abhilfefrist kündigen:

• Wenn Sie Ihr Nutzungsrecht überschreiten.
• Bei unberechtigter Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte.
• Bei einem Rückstand von zwei fälligen monatlichen Vergütungen.
• Wenn Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt haben oder die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
• Fahrlässig oder vorsätzlich datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, die nach dem Datenschutzgesetz oder dem Strafgesetz eine gerichtlich strafbare Tat oder eine
Verwaltungsübertretung darstellen, oder schuldhaft gegen Gesetze verstößt, die Daten Dritter schützen sollen.

Das allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung wird nicht eingeschränkt. Besteht für uns das Recht, den Vertrag außerordentlich fristlos zu beenden, so können wir einen sofort fälligen Schadensersatz in Höhe von 50 % der bis zum Ablauf einer ordentlichen Vertragsbeendigung offenen Vergütung verlangen, es sei denn, wir können einen höheren oder Sie als Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behalten wir uns ausdrücklich vor.

7.5. Sperrung und Datenlöschung
Während der Vertragslaufzeit und für eine Übergangsfrist von 14 Tagen nach Vertragsende hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine auf dem Server gespeicherten Daten per Datenfernübertragung auf einem eigenen Datenträger zu sichern. 14 Tage nach Vertragsende wird der Provider die auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden löschen. Hierauf werden wir bei der Kündigungsbestätigung noch einmal hinweisen. Sollte der Nutzungsvertrag gekündigt werden, erhalten Sie eine lokale Desktopversion mit einem Leserecht auf die von Ihnen erfassten Daten.

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