von Christoph Schuetz | Mrz 3, 2023 | tophandwerk
Gemäß EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sind die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen
ab dem 01.01.2023
von der Umsatzsteuer befreit, dies nennt sich Nullsteuersatz.
Ausschlaggebend ist hierbei der Tag der Lieferung oder der Installationstermin. Liegt dieser Termin im Jahr 2023,
dann greift die neue Regelung. Wie Sie die Umstellung in unserer Software umsetzen, wird Ihnen im Folgenden Schritt
für Schritt erklärt. Stellen Sie im Voraus sicher, dass Sie sich auf der aktuellen Version befinden und keine weiteren Updates herunterladen können.
Ein entsprechendes Dokument mit der Beschreibung finden Sie hier: PV-Anlagen ab 2023 von der Umsatzsteuer befreit
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